Gesetze zur Heilpraktiker-Prüfung

Gestzeskunde für die Heilpraktiker-Überprüfung


In manchen Fällen reicht zwar die medizinische Qualifikation für die "Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage", d.h. ohne Prüfung, das Gesundheitsamt verlangt aber einen gesonderten Nachweis über eine Einweisung in die rechtliche Thematik, die normalerweise in der Heilpraktiker-Prüfung abgefragt wird. Das kann z.B. sein, wenn man bestimmte Qualifikationen im Ausland erworben hat.


Dafür biete ich eine gesonderte Informationsveranstaltung an. Im Anschluss an diese Veranstaltung bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, dass sie an dieser rechtlichen Einführungsveranstaltung teilgenommen haben.


Achtung: Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung, sondern um eine Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Heilpraktiker-Tätigkeit eine Rolle spielen können.


Die Veranstaltung dauert einige Stunden. Kosten: 200.-

Rufen Sie mich an: 030 393 89 66. Oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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